Ausgabe:
Sujetbild - Steuerberater Wien

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Studentin

Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaige zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant:

Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht.

Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.

Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.

Stand: 25. Mai 2022

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Wie ist der neue Investitionsfreibetrag ab 2023 geregelt?

Investitionen: Wie können Unternehmer ab 2023 mit dem Investitionsfreibetrag Steuern sparen? ...mehr

Wann begründet ein Firmenparkplatz einen Sachbezug?

Stellt der Arbeitgeber einen Abstell- oder Garagenplatz in parkraumbewirtschafteten Zonen zur Verfügung, so ergibt sich ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis. ...mehr

Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Während Unternehmer in sehr vielen Fällen ihr Einkommen im Rahmen einer Steuererklärung erklären müssen, können Arbeitnehmer, welche an sich einem Lohnsteuerabzug unterliegen, verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. ...mehr

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Neben- und Ferialjob Studierender: Ab welcher Höhe der Einkünfte wird die Familienbeihilfe gestrichen? ...mehr

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2021 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. ...mehr

Welchen Nutzen bringt Ihr Produkt Ihren Kunden?

Stellen Sie den Nutzen für den Kunden in den Mittelpunkt von Verkaufsgesprächen. ...mehr

Logo Dr. Eva Mörth, Wirtschaftstreuhänderin und Steuerberaterin, Hietzinger Kai 5/10, 1030 Wien, Österreich, Work Tel: Work+43 (1) 877 60 70, Fax: Fax+43 (1) 877 60 70-4,
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20
Datenschutz Impressum
Hietzinger Kai 5/10 - 1130 Wien - T: +43 1 8776070 - F: +43 8776070-4 Atikon Marketing & Werbung GmbH